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WIDERSPRÜCHE CORONASCHUTZVERORDNUNG NRW

Zu viele widersprüchliche Regelungen

Aktuell werden nach und nach immer mehr Reglementierungen in Bezug auf Veranstaltungsumsetzungen gelockert. Jedoch existieren immer noch zu viele Widersprüche in der Coronaschutzverordnung NRW. Veranstaltungsarten und Teilnehmergruppen werden mit zweierlei Maß von Seiten der Politik beurteilt.

Politischen Entscheidern fehlt die branchenspezifische Expertise

Wenn in letzter Konsequenz Menschenleben auf dem Spiel stehen ist die Notwendigkeit geeigneter Schutzmaßnehmen unbestritten. Es ist unrealistisch zu erwarten, dass politische Entscheidungen auf Basis von Praxiserfahrung aus der Veranstaltungsbranche passgenau für jeden Einzelbereich getroffen werden.

Dialog Politik – Veranstaltungsbranche muss intensiviert werden

Deswegen muss ein Austausch zwischen politischen Entscheidern und Fachvertretern der Veranstaltungsbranche zwingend intensiviert werden. Die Aktion „Night of Light“ ist hier als Initiative mit der breitesten medialen Wahrnehmbarkeit zu nennen. Dieser flammende Appell und Hilferuf an die Politik zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft scheint jedoch keine nachhaltige Wirkung erzielt zu haben. Das auf COVID-19 PCR-Schnelltests basierende Konzept der perspektivischen Musterveranstaltung BACK TO LIVE VOL. 2 wurde in der gewünschten Form aktuell leider nicht genehmigt.

Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen überprüfen

Die hohe gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Veranstaltungsbranche von Seiten der Regierung wird bis dato unterschätzt und nicht ausreichend berücksichtigt. Die Verhältnismäßigkeit von definierten Einschränkungen des Veranstaltungsbetriebes zum jeweiligen Infektionsrisiko ist in großen Teilen nicht gegeben.

Unsicherheiten auf Seiten von Veranstaltern und Gästen muss reduziert werden

Vorgaben und Restriktionen müssen nachvollziehbarer und angemessener in Austausch mit Fachexperten aus der Branche definiert werden. Nur so kann die generelle Unsicherheit auf Seiten von Veranstaltern und Gästen reduziert werden.

Bei der Konzeption geeigneter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen beschäftigen wir uns intensiv mit unterschiedlichsten Verordnungen. Diese differieren abhängig vom Bundesland, Veranstaltungsart und Teilnehmerkreis.

Widersprüche in der Coronaschutzverordnung NRW, (Stand 15.07.2020):

Vergleich Veranstaltungsarten / Aktivitäten für die kein Mindestabstand, kein Tragen von Mund-/ Nasenbedeckung und Lockerungen der Kontaktbeschränkungen gelten:

Veranstaltungsart / Aktivität Max. Anzahl Personen Notwendige Vorkehrungen
Private Veranstaltungen mit herausragendem Anlass (z. B. Hochzeitsfeiern) 150 Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, einfache Rückverfolgbarkeit
Kontaktsport 30 Einfache Rückverfolgbarkeit
Alle sonstigen Veranstaltungen 10* Fester Sitzplatz, besondere Rückverfolgbarkeit

*Ausnahmen: Verwandte in gerader Linie, Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen

Impulse weitere Lockerungen

Mögliche Schritte die Veranstaltungsumsetzungen unter Covid-19 ohne signifikante Risikoerhöhung vereinfachen könnten (abhängig von einem weiterhin positiven Infektionsverlauf):

  • Schrittweise Lockerung Kontaktbeschränkungen anwendbar auf Veranstaltungen (z. B. Anhebung von 10 auf 20 Personen in erster Stufe)
  • Wechsel von besonderer zu einfacher Rückverfolgbarkeit
  • Förderung Covid-19 Schnelltests zwecks weiterer Maßnahmenlockerungen
  • Förderung digitaler Technologien (Check-In Tools, NFC Technologie etc.)
  • Möglichkeit zur Erstellung allgemein gültiger genehmigungsfähiger Hygienekonzepte Seitens Versammlungsstätten